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Basis RenteDie Basisrente, nach Ihrem Erfinder Rürup auch „Rürup Rente“ genannt, ist die Tatsache, dass die gesetzliche Rentenversicherung als Altersvorsorge nicht ausreichend ist! Im Gegensatz zu Arbeitnehmern sind Selbstständige nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Deshalb müssen Sie sich auf jeden Fall um eine ausreichende Altersversorgung kümmern! Aber auch für gut verdienende Angestellte und Beamte wird die gesetzliche Rente keinesfalls reichen, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Das gleiche gilt für Freiberufler, deren Versorgungswerke zwar vergleichsweise relativ gut dastehen. Dennoch werden auch Sie vielfach nicht ausreichend sein, um einen (Geld)sorgenfreien Ruhestand zu genießen. Dieser Situation steuert der Gesetzgeber seit 2005 mit der Basisrente entgegen. Vereinfacht ausgedrückt kann man die Beiträge zur Basisrente von der Steuer absetzen. Durch die Steuerersparnis und die daraus resultierende gesteigerte Liquidität haben mehr Menschen als jemals zuvor die Möglichkeit, etwas für die Altersvorsorge zu tun.
Zeigen Sie diese Noten mal Ihren Enkeln! - Die Sofortrente der Hannoverschen Leben Die gesetzliche Rente wird für ein sorgenfreies Leben im Alter nicht ausreichen. Gründe dafür, dass die gesetzlichen Rentenleistungen immer mehr sinken, sind die heutige hohe Arbeitslosigkeit, Rentner, die aufgrund gestiegener Lebenserwartung über einen immer längeren Zeitraum Rente beziehen und nicht zuletzt der Geburtenrückgang. Daher hat kaum jemand noch ernsthafte Zweifel an der Notwendigkeit einer privaten Rentenvorsorge. Vorschriften und Einschränkungen bei der BasisrenteUm die steuerliche Förderung zu erhalten, müssen Basisrenten einige Voraussetzungen erfüllen: So muss der Gedanke der Altersvorsorge im Vordergrund stehen. Unter anderem dürfen die Verträge nicht beliehen, verpfändet oder übertragen werden. Auch sind Basisrenten per se nicht vererbbar, wenngleich die meisten Anbieter dies über Zusatzversicherungen doch möglich machen. Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeitsabsicherung oder der Hinterbliebenenschutz dürfen maximal 49% des Beitrags kosten. Ein weiterer wichtiger Punkt: Man hat keinen Zugriff auf sein angespartes Kapital, sondern erhält eine lebenslange Rente.
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